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AutorenbildJulia Pechmann

Physiotherapie steuerlich absetzbar

Aktualisiert: 13. Feb. 2023

Die Kosten für Physiotherapie können als „Außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden.


Außergewöhnliche Belastungen, dazu gehört auch Physiotherapie, gehören im österreichischen Steuersystem zu den so genannten Steuervorteilen, denn diese finanziellen Aufwendungen sind von der Steuer absetzbar. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Im Einkommenssteuergesetz (§§ 34 und 35 EstG 1988; Teil 5) sind außergewöhnliche Belastungen so definiert:

  • Sie müssen außergewöhnlich sein. Das bedeutet, dass die Aufwendungen höher sein müssen als beim Großteil der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen.

  • Sie müssen zwangsläufig sein. Das bedeutet, dass man sich dem Aufwand nicht entziehen kann. Es müssen tatsächliche, rechtliche oder sittliche Gründe vorliegen.

  • Sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. In Österreich ist deshalb teilweise ein Selbstbehalt vorgesehen. Die außergewöhnlichen Be­last­ung­en müssen diesen Selbstbehalt übersteigen, damit sie sich steuerlich aus­wirk­en. Derzeit liegt die niedrigste Stufe bei 6 % und die höchste bei 12 % des Einkommens. Berechnet wird der Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom zuständigen Finanzamt. Der Selbstbehalt kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch noch verringern. Diese sind hier nachzulesen.


Außergewöhnliche Belastungen: Physiotherapie

Physiotherapie gehört zu den so genannten Krankheitskosten, die mit einem Selbstbehalt vorgesehen sind. Kosten, die wegen einer Krankheit entstanden sind, können deshalb steuerlich geltend gemacht werden.


Um Physiotherapie steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, damit sie als Krankheitskosten bewertet werden. Davor sind Patient:innen verpflichtet, die Rechnungen bei der Gesundheitskasse einzureichen. Daraus resultierende Kostenersätze sind vor Geltendmachung abzuziehen. Kostenersätze, die von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind ebenfalls abzuziehen.


Weitere absetzbare Kosten können Sie hier nachlesen.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Finanzamt oder Ihre/n Steuerberater:in.



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